
Die Anpassung von Durchführungsplänen im Landesinteresse umfasst die laufende Bearbeitung von Änderungsanträgen für die Gewerbegebiete der Autonomen Provinz Bozen, Südtirol. Im Auftrag des Amts für Handwerk und Gewerbegebiete erarbeiten wir bei Bedarf Änderungen der bestehenden Durchführungspläne und fassen dabei die Anträge der ansässigen Betriebe sowie der zuständigen Ämter in einem einheitlichen Planwerk zusammen.
Die städtebaulichen Leistungen umfassen die Überarbeitung der normativen Pläne und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen in enger Abstimmung mit dem Amt für Raumplanung und Kartografie. Ergänzend dazu erstellen wir für jede betroffene Zone den vorläufigen Umweltbericht im Rahmen der Vorprüfung zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß Art. 7 des L.G. 17/2017.
Die Leistungen werden projektbezogen und bedarfsorientiert erbracht, immer dann, wenn Änderungsbedarf entsteht. Damit gewährleisten wir eine flexible, fachkundige Begleitung der Provinz bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer produktiven Zonen.
Auftraggeber
Amt für Infrastruktur – Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Projektteam
Philipp Rier, Georg Dissertori
Standtort
Bozen - Bolzano, IT
Status
in Bearbeitung

Sterzing - Ratschings - Unterackern

Meran - Sinich

Die Anpassung von Durchführungsplänen im Landesinteresse umfasst die laufende Bearbeitung von Änderungsanträgen für die Gewerbegebiete der Autonomen Provinz Bozen, Südtirol. Im Auftrag des Amts für Handwerk und Gewerbegebiete erarbeiten wir bei Bedarf Änderungen der bestehenden Durchführungspläne und fassen dabei die Anträge der ansässigen Betriebe sowie der zuständigen Ämter in einem einheitlichen Planwerk zusammen.
Die städtebaulichen Leistungen umfassen die Überarbeitung der normativen Pläne und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen in enger Abstimmung mit dem Amt für Raumplanung und Kartografie. Ergänzend dazu erstellen wir für jede betroffene Zone den vorläufigen Umweltbericht im Rahmen der Vorprüfung zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß Art. 7 des L.G. 17/2017.
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